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Und die Kinder?

Falls Sie sich für einen Aufenthalt im Frauenhaus entscheiden, sollten Sie auf alle Fälle versuchen, Ihre Kinder mitzunehmen. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.


Darf ich meine Kinder vom Vater wegnehmen?

Ja. Wenn Sie Gewalt erleben, haben Sie das Recht dazu. Artikel 274 des Zivilgesetzbuches besagt, dass der persönliche Verkehr zu einem Elternteil eingeschränkt werden kann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder andere wichtige Gründe vorliegen. Wenn Kinder Gewalt beobachtet oder selber erlebt haben, brauchen sie Schutz und Unterstützung. Für eine allfällige Gerichtsverhandlung, bei der es um die Zuteilung des Sorgerechts geht, ist es von Vorteil, wenn die Kinder bei der Mutter sind.


Was, wenn ich meine Kinder nicht sofort mitnehmen kann?

Bleiben Sie in Kontakt mit ihnen und erklären Sie ihnen Ihre Schritte. Versuchen Sie, die Kinder so bald als möglich zu sich zu holen.


Können ältere Buben ins Frauenhaus?

In den Frauenhäusern besteht eine Alterslimite für die Aufnahme von Jungs. Sie ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Wir helfen Ihnen beim Finden von anderen Lösungen.


Mein Kind will nicht mitkommen: Was kann ich tun?

Vor allem Buben im Schulalter und Jugendliche haben manchmal Mühe, von zu Hause wegzugehen. Besprechen Sie mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn sichere Möglichkeiten zur Unterbringung. Jüngere Kinder sollten Sie, soweit es möglich ist, mitnehmen.


Woran muss ich denken, wenn ich meine Kinder mitnehme?

  • Pass/Identitätskarte der Kinder
  • ihre Aufenthaltsbewilligungen
  • Kuscheltier, Lieblingsspielzeug
  • einige Kleider
  • Schulsack
  • Medikamente
Melden Sie Ihre Kinder so schnell als möglich von der Schule oder dem Kindergarten ab. Falls die Kinder einen Beistand haben, müssen Sie auch diese Person über Ihr Weggehen informieren.


Wer kann meine Kinder betreuen? Wo gehen sie zur Schule?

Das Frauenhaus übernimmt keinen Kinderhütedienst. Bei einem längeren Aufenthalt wird Ihr Kind den Kindergarten oder die Schule in der Nähe des Frauenhauses besuchen. Wenn Sie berufstätig sind, brauchen Sie vielleicht einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Die Mitarbeiterinnen sind Ihnen bei der Suche behilflich.


Was soll ich meinen Kindern sagen?

Ältere Kinder können auf das Weggehen vorbereitet werden. Für jüngere Kinder ist es schwierig, ein Geheimnis zu bewahren. Versuchen Sie, Fragen so ehrlich wie möglich zu beantworten. Es ist wichtig, dass die Kinder wissen, warum sie im Frauenhaus sind. Ziehen Sie die Kinder nicht in Entscheidungen hinein und machen Sie keine Versprechungen.
Ihre Kinder vermissen vielleicht den Papi und wollen ihn wiedersehen. Sprechen Sie mit einer Frauenhausmitarbeiterin über Kontaktmöglichkeiten zwischen Vater und Kind.


Wie ist das Leben mit Kindern im Frauenhaus?

Kinder sind im Frauenhaus willkommen. Sie bleiben für Ihre Kinder selber verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen helfen Ihnen bei praktischen Anliegen und beraten Sie bei Fragen der Erziehung und des Wohlergehens Ihrer Kinder.
Im Frauenhaus teilen Sie in der Regel ein Zimmer mit Ihren Kindern. In den meisten Häusern hat es ein Spielzimmer und spezielle Angebote für Kinder.
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